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   BGH, 17.02.1965 - 2 StR 616/64   

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https://dejure.org/1965,4204
BGH, 17.02.1965 - 2 StR 616/64 (https://dejure.org/1965,4204)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1965 - 2 StR 616/64 (https://dejure.org/1965,4204)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1965 - 2 StR 616/64 (https://dejure.org/1965,4204)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes - Rüge der Besetzung des Gerichts - Zuziehung eines Ergänzungsgeschworenen - Übernahme von Hilfsgeschworenen aus der Hilfsgeschworenenliste in die Hauptgeschworenenliste - Eintritt eines Verhinderungsgrundes während der Hauptverhandlung oder vor ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1963 - 2 StR 577/62
    Auszug aus BGH, 17.02.1965 - 2 StR 616/64
    So sei auch das Urteil BGHSt 18, 349 zu verstehen.

    Für ihn hätte gemäß den §§ 192, 49, 84 GVG von vornherein der Ergänzungsgeschworene F. eintreten müssen; denn wie der erkennende Senat in dem bereits erwähnten Urteil BGHSt 18, 349 ausgesprochen hat, wird mit der Einberufung eines Hilfsgeschworenen als Ergänzungsgeschworenen endgültig festgelegt, daß der einmal als Ergänzungsgeschworene zugezogene Hilfsgeschworene stets als Ersatz für einen ausfallenden Geschworenen heranzuziehen ist, gleichgültig, ob der Verhinderungsgrund während der Hauptverhandlung oder vor deren Beginn eintritt.

    Dieser Austausch selbst entspricht den in der erwähnten Entscheidung BGHSt 18, 349 dargelegten Grundsätzen.

  • RG, 04.10.1902 - 4405/02

    Haben an Stelle von Geschworenen, bezüglich deren im Laufe der Verhandlung

    Auszug aus BGH, 17.02.1965 - 2 StR 616/64
    Der Zweck der Vorschrift, die Wiederholung einer vielleicht umfänglichen Hauptverhandlung zu verhindern, trifft auch für diesen Fall zu (vgl. RGSt 35, 372, 373).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 89/54

    Hilfsgeschworener nach Wegfall eines Hauptgeschworenen - Rüge nicht

    Auszug aus BGH, 17.02.1965 - 2 StR 616/64
    Die Übernahme von Hilfsgeschworenen aus der Hilfs- in die Hauptgeschworenenliste erfolgt in der Reihenfolge, wie sie in dieser Liste aufgeführt sind, beginnend mit dem unter Nr. 1 eingetragenen Hilfsgeschworenen (vgl. RGSt 65, 319, 321; 66, 65; BGHSt 6, 117, 119 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 89/54]; 10, 252, 253) [BGH 08.05.1957 - 2 StR 174/57].
  • BGH, 08.05.1957 - 2 StR 174/57
    Auszug aus BGH, 17.02.1965 - 2 StR 616/64
    Die Übernahme von Hilfsgeschworenen aus der Hilfs- in die Hauptgeschworenenliste erfolgt in der Reihenfolge, wie sie in dieser Liste aufgeführt sind, beginnend mit dem unter Nr. 1 eingetragenen Hilfsgeschworenen (vgl. RGSt 65, 319, 321; 66, 65; BGHSt 6, 117, 119 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 89/54]; 10, 252, 253) [BGH 08.05.1957 - 2 StR 174/57].
  • RG, 18.06.1931 - II 309/31

    In welcher Weise sind ausgeloste Schöffen, die für das ganze Geschäftsjahr oder

    Auszug aus BGH, 17.02.1965 - 2 StR 616/64
    Die Übernahme von Hilfsgeschworenen aus der Hilfs- in die Hauptgeschworenenliste erfolgt in der Reihenfolge, wie sie in dieser Liste aufgeführt sind, beginnend mit dem unter Nr. 1 eingetragenen Hilfsgeschworenen (vgl. RGSt 65, 319, 321; 66, 65; BGHSt 6, 117, 119 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 89/54]; 10, 252, 253) [BGH 08.05.1957 - 2 StR 174/57].
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Was über die Heranziehung der Ergänzungsgeschworenen zu Hauptgeschworenen vorgetragen wird, widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 18, 349, 351; BGH Urteil vom 17.Februar 1965 - 2 StR 616/64 -), die vom Schwurgericht beachtet worden ist.
  • BGH, 18.01.1980 - 2 StR 270/79

    Heilung von Mängeln des Anklagesatzes - Ersetzung eines Hauptschöffen durch einen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 18, 349, 351; 22, 289, 293; BGH, Urteil vom 17. Februar 1965 - 2 StR 616/64 -) ist ein Hauptschöffe stets durch einen der einberufenen Ergänzungsschöffen zu ersetzen, gleichgültig, ob sich die Verhinderung des Hauptschöffen während der Hauptverhandlung oder bereits vor ihrem Beginn ergeben hat.
  • BGH, 02.10.1974 - 2 StR 356/74

    Feststellung einer dauernden Verhinderung einer Schöffin durch eine Entscheidung

    Denn in jedem Falle trat Günther Steig an die Stelle des ausgeschiedenen Hauptschöffen Bludau und Herr Stürmer, nicht Herr Steig, an die Stelle von Frau Maurer (vgl. BGHSt 6, 117; 10, 253; BGH, Urteile vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 116/57 - 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - 2. August 1961 - 2 StR 302/61 - 17. Februar 1965 - 2 StR 616/64 -).
  • BGH, 04.03.1975 - 5 StR 516/74

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichts mit Schöffen -

    Denn ein Ergänzungsschöffe ist stets für einen ausgefallenen Hauptschöffen heranzuziehen, gleichgültig, ob der Verhinderungsgrund während der Hauptverhandlung oder vor deren Beginn eintritt (BGHSt 18, 349, 351; 22, 289, 293; BGH 2 StR 616/64 vom 17. Februar 1965; 5 StR 43/73 vom 20. März 1973; 3 StR 4/73 vom 6. Februar 1974; 1 StR 177/74 vom 2. Juli 1974).
  • BGH, 20.03.1973 - 5 StR 43/73

    Anforderungen an die Mitwirkung von Schöffen an einer Gerichtsentscheidung

    Nach § 192 Abs. 2 und 3 GVG war der zunächst als Ergänzungsschöffe geladene Hilfsschöffe S. - und daher nicht der Hilfsschöffe H. - mit dem zeitweiligen Wegfall des Hauptschöffen Sc. zum Schöffen berufen, gleichgültig, ob dieser Fall erst nach, oder wie hier, schon vor Beginn der Hauptverhandlung eintrat (BGHSt 18, 349, 351 BGH v. 17.2.1965 - 2 StR 616/64 -, S. 5; v. 10.10.1967 - 5 StR 399/67 -, S. 6; ferner: BGH v. 15.9.1966 - 5 StR 342/66 -).".
  • BGH, 26.01.1971 - 5 StR 631/70

    Entbindung eines Geschworenen von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen

    Soweit ersichtlich, hat der Bundesgerichtshof hierfür ebenfalls stets eine Anordnung des Vorsitzenden genügen lassen und keinen Beschluß des Gerichts gefordert (vgl. u.a. BGH in 2 StR 616/64 vom 17. Februar 1965 und in 5 StR 612/64 vom 26. Januar 1965).
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